AACHENER DOM (K/1978) Aachen Cathedral - Cathédrale d'Aix-la-Chapelle |
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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(i) (ii) (iv) (vi)
Entscheidung: 02COM VIII.38, Ref/ID 3bis (2. Sitzung, Washington/USA, 1978)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(i) Mit ihren Säulen aus griechischem und italienischem Marmor, ihren Bronzetüren und dem großen (inzwischen verlorenen) Mosaik in der Kuppel galt die Pfalzkapelle von Aachen von Anfang an als außergewöhnliche künstlerische Schöpfung. Sie war der erste Kuppelbau nördlich der Alpen seit der Antike.
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(ii) Die sowohl von der klassischen als auch der byzantinischen Tradition stark geprägte Kapelle war während der karolingischen Renaissance und sogar noch zu Beginn des Mittelalters einer der Prototypen religiöser Architektur, der zu Kopien oder Nachahmungen inspirierte.
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Die Pfalzkapelle Karls des Großen ist ein hervorragendes und charakteristisches Beispiel der auf einem zentralen Grundriss mit Tribünen beruhenden julianischen Kapellenfamilie.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vi) Der Bau der Kapelle des Kaisers in Aachen symbolisierte die Vereinigung des Westens und seine geistige und politische Erneuerung unter der Ägide Karls des Großen. Karl der Große wurde 814 hier begraben, und während des gesamten Mittelalters bis zum Jahre 1531 wurden die deutschen Kaiser in Aachen gekrönt. Die Sammlung der Domschatzkammer ist von unschätzbarem archäo-logischem, ästhetischem und historischem Wert.
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre |