KAROLINGISCHES WESTWERK UND CIVITAS CORVEY (K/2014) Carolingian Westwork and Civitas Corvey - Westwerk carolingien et civitas de Corvey
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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(ii) (iii) (iv)
Entscheidung: 38 COM 8B.33, Ref/ID 1447 (38. Sitzung, Doha/Katar, 2014)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(ii) Corvey besitzt das einzige nahezu vollständig erhaltene karolingische Westwerk. Der zentrale, dreiseitig von Emporen umgebene Hauptraum im Obergeschoss greift in seiner Form und ursprünglichen künstlerischen Ausstattung auf antike Vorbilder für weltliche Repräsentationsräume zurück; auch für das Gewölbe der Eingangshalle wurden antike Konstruktionstechniken angewandt. Insgesamt lieferte das Westwerk die Grundlage für weitere technische und bautypologische Entwicklungen in der romanischen und gotischen Sakralarchitektur, die im Barock neu interpretiert wurden.
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iii) Der Hauptraum im Obergeschoss diente liturgischen Zwecken und privilegierten Nutzungen. Der Bezirk um das Kloster mit Schule und Bibliothek, der spätestens 940 befestigt wurde und als religiöses, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum diente, entstand schon in der Karolingerzeit und umfasste ein Pilgerhospiz, Unterkünfte für Gäste und Bedienstete, Wirtschaftsgebäude und Werkstätten. Hier wurde der politische und kulturelle Aufschwung unter den Karolingern am Rande des fränkischen Reiches sichtbar.
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Das Westwerk der Abtei Corvey ist ein herausragendes Zeugnis der karolingischen Bau- und Klosterkultur, die nicht nur Ausdruck geistlicher Inhalte und kirchlicher Ziele war, sondern auch Instrument der Herrschaftssicherung und des Landesausbaus. Der ehemals befestigte Klosterbezirk und die aus karolingischen Siedlungskernen um ihn herum gewachsene hochmittelalterliche Stadt sind archäologische Denkmäler und herausragende Zeugnisse des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens im Mittelalter.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre |