GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES: NIEDERGERMANISCHER LIMES (K/GÜ/2021) Frontiers of the Roman Empire – The Lower German Limes - Frontières de l'Empire romain – le limes de Germanie inférieure |
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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(ii) (iii) (iv)
Entscheidung: 44 COM 8B.40, Ref/ID 1631 (44. Sitzung, Fuzhou/China, 2021)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
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(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(ii) Der Niedergermanische Limes verdeutlicht die Einführung eines komplexen Grenzsystems im nordwestlichen Teil des Römischen Reiches, das militärische Gebäude und damit verbundene zivile Siedlungen errichtete und durch ein ausgedehntes Unterstützungsnetz miteinander verband. Die Grenze stellte keine undurchlässige Barriere dar, sondern regulierte die Bewegung von Menschen, Technologien und Gütern. Die Siedlungsmuster, Architektur, Landschaftsgestaltung und räumlichen Strukturen der Bestandteile sind Zeugnisse dieser Begegnungen.
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iii) Als Teil des Verteidigungssystems des Römischen Reiches stellt der Niedergermanische Limes ein außergewöhnliches Zeugnis der Machtausdehnung des Reiches durch die Verdichtung seiner Nordwestgrenzen dar und spiegelt die stetigen Anpassungen an die niedrig gelegene Flusslandschaft wider, die eine spezielle Infrastruktur erforderte. Die Grenze ist eine physische Manifestation der römischen Reichspolitik und der Verbreitung der römischen Kultur und Traditionen. Die Landschaftsveränderungen und archäologischen Funde ermöglichen Einblicke in die lange Geschichte und das Grenzleben.
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Als früheste vom Römischen Reich errichtete Grenzbefestigung demonstrierte der Niedergermanische Limes strategische, militärische, kommerzielle und wasserwirtschaftliche Fähigkeiten in besonderem Maße. Die archäologischen Stätten, Strukturen und das gut erhaltene Fundmaterial veranschaulichen diese Phase der Menschheitsgeschichte und die Entwicklung der Verteidigungsarchitektur, ziviler Siedlungen und Technologien über mehrere Jahrhunderte hinweg.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre |