SCHLÖSSER UND PARKS VON POTSDAM UND BERLIN (K/1990; 1992, 1999 erweitert) Palaces and Parks of Potsdam and Berlin - Châteaux et parcs de Potsdam et Berlin |
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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(i) (ii) (iv)
Entscheidung: 14COM VII.A, Ref/ID 532 (14. Sitzung, Banff/Kanada, 1990) Erweiterung: 16COM X.C, Ref/ID 532bis (16. Sitzung, Santa Fe/USA, 1992) Erweiterung: 23COM VIII.C.2, Ref/ID 532ter (23. Sitzung, Marrakesch/Marokko, 1999)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(i) Das Ensemble der Schlösser und Parks von Potsdam ist eine außergewöhnliche künstlerische Leistung; seine Einzigartigkeit wird von seinem eklektischen und evolutiven Charakter unterstrichen: Architekten und Landschaftsgärtner von Knobelsdorff bis Schinkel und von Eyserbeck bis Lenné schufen eine Reihe von Meisterwerken in gegensätzlichen und vermeintlich unversöhnlichen Stilen in einem einzigen Raum, ohne die Harmonie der im Laufe der Zeit entstandenen Gesamtkomposition zu beeinträchtigen. Der Beginn des Baus der Friedenskirche im Jahr 1845 ist ein Symbol des bewussten Historismus: Mit dieser Nachahmung der Basilika San Clemente in Rom im Stil der Nazarener wird an die Grundsteinlegung von Sanssouci, des Rokoko-Palastes par excellence, am 14. April 1745 erinnert.
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(ii) Potsdam-Sanssouci – häufig als "preußisches Versailles" bezeichnet – vereint eine Vielzahl von Einflüssen aus Italien, England, Flandern, Paris und Dresden. Als Synthese von Kunstströmungen europäischer Städte und Höfe im 18. Jahrhundert waren Schloss und Park neue Vorbilder, welche die Entwicklung der Baukunst und die Landschaftsgestaltung östlich der Oder stark beeinflusst haben.
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Potsdam-Sanssouci ist ein außergewöhnliches Beispiel für die mit dem der Monarchie innewohnenden Konzept der Macht verbundene Architektursprache und Landschaftsentwicklung in Europa. Aufgrund des vielschichtigen Bauprogramms gehören diese königlichen Ensembles zu der einzigartigen Kategorie der Fürstenresidenzen wie Würzburg und Blenheim (1981 beziehungsweise 1987 in die Welterbeliste eingetragen). Aufgrund der Bombardierung vom 14. April 1945 konnte das von Friedrich Wilhelm I. in zwei Phasen (die erste Stadterweiterung von 1721 bis 1725 und die zweite Stadterweiterung ab 1733) entwickelte städtische Ensemble nicht für die Welterbeliste nominiert werden.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre |