UNESCO Welterbe Europa: Galerie & Aufnahmekriterien

DEUTSCHLAND

ALTSTADT VON REGENSBURG MIT STADTAMHOF

(K/2006)

Old town of Regensburg with Stadtamhof - Vieille ville de Ratisbonne et Stadtamhof

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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:

 

(ii) (iii) (iv)

 

Entscheidung: 30COM 8B.45, Ref/ID 1155 (30. Sitzung, Wilna/Litauen, 2006)

 

 

Kriterien für die Aufnahme:

 

Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher

 

Begründung für die Aufnahme:

 

(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen

 

 

 

(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen

 

 

(ii) Die Regensburger Architektur verdeutlicht die Rolle der Stadt als mittelalterliches Handelszentrum und ihren Einfluss in der Region nördlich der Alpen. Regensburg war ein wichtiger Umschlagsort auf den kontinentalen Handelsrouten nach Italien, Böhmen, Russland und Byzanz und hatte vielfältige Verbindungen zu den transkontinentalen Seidenstraßen. Die Stadt zeugt daher von einem wichtigen Zusammentreffen kultureller und architektonischer Einflüsse, die ihre Stadtlandschaft geprägt haben.

 

 

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen

 

 

(iii) Die Regensburger Altstadt ist ein außergewöhnliches Zeugnis kultureller Traditionen, insbesondere des Heiligen Römischen Reiches, und Ort der meisten Reichsversammlungen im Hochmittelalter. Auch in der jüngeren europäischen Geschichte spielte Regensburg als Sitz des Immerwährenden Reichstags von 1663 bis 1806 eine wesentliche Rolle. Von diesen Funktionen zeugen die Überreste zweier kaiserlicher Paläste aus dem 9. Jahrhundert und eine
Vielzahl anderer gut erhaltener historischer Gebäude, die den Reichtum und die politische Bedeutung der Gemeinde belegen.

 

 

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen

 

 

(iv) Die Regensburger Altstadt mit Stadtamhof ist ein außergewöhnliches Beispiel für eine mitteleuropäische Handelsstadt aus dem Mittelalter, in der die historischen Entwicklungsstadien gut nachvollziehbar geblieben sind und die Entwicklung des Handels, insbesondere zwischen dem 11. und 14. Jahrhundert, auf einzigartige Weise deutlich wird.

 

 

(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird

 

 

 

(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)

 

 

 

 

(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen

 

 

 

(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale

 

 

 

(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen

 

 

 

(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

 

 

Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre

 

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