OBERES MITTELRHEINTAL (K/2002) Upper Middle Rhine Valley - Vallée du Haut-Rhin moyen |
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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(ii) (iv) (v)
Entscheidung: CONF 202 23.9, Ref/ID 1066 (26. Sitzung, Budapest/Ungarn, 2002)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(ii) Als einer der wichtigsten Verkehrswege in Europa ermöglicht das Mittelrheintal seit zwei Jahrtausenden den kulturellen Austausch zwischen dem Mittelmeerraum und dem Norden Europas.
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Das Mittelrheintal ist eine außergewöhnliche in sich geschlossene Kulturlandschaft, deren heutiger Charakter sowohl durch die geomorphologischen als auch geologischen Bedingungen und Eingriffe des Menschen der letzten 2000 Jahre wie Siedlungen, Verkehrsinfrastruktur und Landnutzung geprägt wurde.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(v) Das Mittelrheintal ist ein außergewöhnliches Beispiel für die Fortentwicklung einer traditionellen Lebensweise und die Kommunikationswege in einem engen Flusstal. Insbesondere das Terrassieren der Steilhänge hat die Landschaft im Verlauf der letzten 2000 Jahre in vielfacher Weise geprägt. Allerdings ist diese Form der Landnutzung durch die sozioökonomischen Veränderungen der Gegenwart bedroht.
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre |