RÖMISCHE BAUDENKMÄLER, DOM UND LIEBFRAUENKIRCHE IN TRIER (K/1986) Roman Monuments, Cathedral of St Peter and Church of Our Lady in Trier Trèves – monuments romains, cathédrale Saint-Pierre et église Notre-Dame |
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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(i) (iii) (iv) (vi)
Entscheidung: 10COM VIII, Ref/ID 367 (10. Sitzung, Paris/Frankreich, 1986)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(i) Die Porta Nigra, ein riesiges befestigtes Tor aus Quadermauerwerk, das von zwei halbrunden viergeschossigen Türmen umrahmt wird, ist eine einzigartige Leistung der römischen Architektur des 2. Jahrhunderts. Die Reste des Chors und des Kreuzgangs der Doppelkirche, die innerhalb ihrer Mauern von Erzbischof Poppo zwischen 1034 und 1042 errichtet wurde, stärken den Denkmalwert.
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iii) Aufgrund der Dichte und Qualität der erhaltenen Denkmale – der Brücke, der Reste des befestigten Walls, der Thermen, des Amphitheaters, der Speicherhäuser usw. – zeugt Trier in außergewöhnlicher Weise von der römischen Kultur. Wie die nominierte Igeler Säule zeigt, blühten insbesondere die Grabmalkunst und das Handwerk der Töpfer, Glasmacher und Münzpräger.
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Trier ist neben Istanbul ein Beispiel für eine große römische Hauptstadt nach der Teilung des Römischen Reiches. Die Überreste des kaiserlichen Palastbezirkes mit der Aula Palatina und den Kaiserthermen (den größten im Römischen Reich nach den Diokletian- und Caracalla-Thermen in Rom) beeindrucken durch ihre ungeheure Größe. Die bemalte Decke unter der nördlichen Basilika (dem heutigen Dom), auf der Mitglieder der kaiserlichen Familie (höchstwahrscheinlich Helena und Fausta) dargestellt sind, zeugt auch vom höfischen Charakter der Architektur.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vi) Trier ist unmittelbar und spürbar mit einem der größten Ereignisse der Menschheitsgeschichte verbunden: dem Feldzug Konstantins gegen Maxentius im Jahr 312, der zum Edikt von Mailand (313) und damit zur Anerkennung des Christentums führte.
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre |