GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES - DONAULIMES (WESTLICHER ABSCHNITT) (K/GÜ/2021) Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes (Western Segment) - Les frontières de l'Empire romain – le limes du Danube (segment occidental) |
Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(ii) (iii) (iv)
Entscheidung: 44 COM 8B.24, Ref/ID 1608rev (44. Sitzung, Fuzhou/China, 2021)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
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(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(ii) Die Kastelle, Wachtürme und zivile Architektur entlang des Donaulimes sind ebenso Zeugnisse des Austauschs menschlicher und kultureller Werte bis an die Grenze des Römischen Reiches. Obwohl sie in erster Linie der Verteidigung dienten, regulierten sie auch den Handel und den Zugang über den Fluss. Die Grenzlandschaft zeigt, wie ein komplexes militärisches System auf bereits existierende Gesellschaften im nördlichen Teil des Reiches auferlegt wurde, sie zum Mittelpunkt der Beziehungen zu Gebieten jenseits der Grenze machte und die Landschaft nachhaltig veränderte.
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iii) Zunächst in der flavischen Dynastie (69-96 n. Chr.) durchgängig angelegt und später weiter ausgebaut, bestanden die Befestigungen aus einer durchgehenden Kette von Militäranlagen fast entlang des gesamten Südufers des Flusses. Das Rückgrat des Verteidigungssystems bildete eine Reihe von Legionslagern, die jeweils etwa 5.500 bis 6.000 römische Bürger als Soldaten beherbergten. Die Provinzen Rätien und Noricum verfügten über je eine Legion. In Pannonia Superior und Pannonia Inferior waren es je zwei. Die größere Zahl spiegelte die Angst der Römer vor den mächtigen Nachbarn wider: den Germanen im Norden und den Sarmaten im Osten. Zwischen den Legionslagern lagen Kastelle, Forts und Wachtürme, die durch Zufahrtsstraßen miteinander verbunden waren und von der pannonischen Flotte bedient. Die Flotte stand unter der Kontrolle Roms und patrouillierte auf der Donau. Um die Soldaten und die Zivilbevölkerung zu versorgen, entstanden um die Legionslager und einige Forts herum beträchtliche Zivilsiedlungen. Die römische imperiale Politik zielte darauf, das eigene Rechtssystem und die römische Lebensweise langfristig zu etablieren. Durch das Verbreiten der Kultur und Traditionen von Militärtechnik, Architektur, Kunst, Religion, Verwaltung und Politik bis an die Grenzen konnte das Römische Reich seine Macht manifestieren. Die mit den Verteidigungsanlagen verbundenen Siedlungen mit Bädern, religiösen Heiligtümern bis hin zu Amphitheatern gewähren einen Einblick in das Leben des Militärs und der Zivilbevölkerung.
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Die Kastelle, Wachtürme und zivile Architektur entlang des Donaulimes zählen hinsichtlich ihrer Konstruktion und ihrer Anlage zu den wichtigsten antiken Befestigungen in Mitteleuropa und weltweit. Sie bezeugen, wie die militärischen Ansätze des Römischen Reichs über vier Jahrhunderte von den geografischen Gegebenheiten bestimmt und kontinuierlich angepasst wurden, um den wechselnden Bedrohungen des Reiches zu begegnen. Temporäre Lager, die um bestehende Festungen herum gebaut wurden, Brückenköpfe an beiden Ufern der Donau, hufeisen- und fächerförmige Türme und stark befestigte Kastelle spiegeln außerdem die Feldzüge des Römischen Reiches wider. Im Mittelalter wurden viele der Verteidigungsanlagen zu Keimzellen späterer Siedlungen und prägen durch ihre kontinuierliche Nutzung bis heute die Gestalt der mittelalterlichen Städte entlang der Donau.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. |
Quelle: UNESCO World Heritage Centre |