MONTANREGION ERZGEBIRGE/KRUŠNOHOŘÍ (K/GÜ/2019) Erzgebirge/Krušnohoří Mining Region - Région minière Erzgebirge/Krušnohoří |
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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(ii) (iii) (iv)
Entscheidung: 43 COM 8B.26, Ref/ID 1478 (43. Sitzung, Baku/Aserbaidschan, 2019)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
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(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(ii) Die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří ist ein außergewöhnliches Zeugnis für die herausragende Rolle und den starken globalen Einfluss des sächsisch-böhmischen Erzgebirges als Zentrum für technologische und wissenschaftliche Innovationen von der Renaissance bis zur Neuzeit. In mehreren Phasen der Bergbaugeschichte gingen mit dem Bergbau verbundene bedeutende Errungenschaften aus der Region hervor und wurden erfolgreich weitergegeben oder beeinflussten die nachfolgenden Entwicklungen in anderen Bergbauregionen. Dazu gehört unter anderem die Gründung der ersten Bergbauakademie. Die fortwährende weltweite Auswanderung gut ausgebildeter sächsisch-böhmischer Bergmänner spielte eine Schlüsselrolle im Austausch von Entwicklungen und Verbesserungen in der Bergbautechnik und den zugehörigen Wissenschaften. Zeugnisse dieses Austausches sind noch heute in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zu finden.
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iii) Die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří stellt ein außergewöhnliches
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří repräsentiert eine zusammenhängende Bergbaulandschaft mit spezifischen Anteilen an Flächen, die an bestimmten, durch die ungleichmäßige Verteilung und Konzentration der Erzvorkommen vorgegebenen Orten dem Bergbau gewidmet waren und zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedliche Methoden erschlossen wurden, von der Wasser- und Forstwirtschaft, zur Urbanisierung, über die Landwirtschaft bis hin zu Transport und Kommunikation - ein Muster von Knoten und Verdichtungen, von linearen Verbindungselementen, die alle in aufeinanderfolgenden Phasen unter zunehmender staatlicher Kontrolle entwickelt wurden. Gut erhaltene Grubengebäude, technologische Ensembles und Landschaftsmerkmale zeugen von allen bekannten wichtigen Gewinnungs- und Aufbereitungstechnologien vom Spätmittelalter bis zur Neuzeit sowie von der Entwicklung umfangreicher, anspruchsvoller Wasserwirtschaftssysteme über und unter Tage. Die Bergbau-aktivitäten führten zu einer beispiellosen Entwicklung einer dichten Siedlungsstruktur sowohl in den Tälern als auch in sehr hohen, rauen Berglagen, die eine enge Verbindung zu den umliegenden Bergbaulandschaften aufweisen.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre |