UNESCO Welterbe Europa: Galerie & Aufnahmekriterien

DEUTSCHLAND

NAUMBURGER DOM

(K/2018)

Naumburg Cathedral - Cathédrale de Naumburg

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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:

 

(i) (ii)

 

Entscheidung: 42 COM 8B.35, Ref/ID 1470rev (42. Sitzung, Manama/Bahrain, 2018)

 

 

Kriterien für die Aufnahme:

 

Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher

 

Begründung für die Aufnahme:

 

(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen

 

 

(i) Aufgrund des von einem genialen Bildhauer – dem "Naumburger Meister" – und seiner Werkstatt entworfenen und gestalteten Westchors ist der Naumburger Dom einzigartig unter den mittelalterlichen Kathedralen. Durch die organische Verbindung von Architektur, Plastik und Glasmalerei wurde ein außergewöhnliches Gesamtkunstwerk geschaffen. Die zwölf lebensgroßen, farbig gefassten Stifterfiguren im Westchor, die Passionsreliefs des Westlettners, die Kreuzigungsgruppe an seinem Portal sowie die zahlreichen Kapitelle sind herausragende Beispiele für die Bauplastik des Mittelalters. Eine der Stifterfiguren – Uta von Ballenstedt – wird als Ikone der gotischen Bildhauerkunst erachtet. Einige der Figuren sind zusammen mit den Diensten aus einem Sandsteinblock gehauen; die verschiedenen Elemente und Materialien fügen sich in die gesamte Architektur und Bauweise ein. Hinter diesem ganzheitlichen Konzept aus Architektur, Plastik und Glasmalerei stand ein Vordenker, der diese Bausteine zu einem Gesamtkunstwerk zusammenfügte.

 

 

(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen

 

 

(ii) Der Zusammenschluss von Bildhauern und Steinmetzen im frühen 13. Jahrhundert unter dem Namen "Naumburger Meister" war wegweisend für die bahnbrechenden Innovationen in der Architektur und Bildhauerkunst der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Dass der Naumburger Meister zusammen mit seiner Werkstatt von Nordostfrankreich über die Gegend des Mittelrheins bis hin zu den östlichen Grenzen des Heiligen Römischen Reiches und weiter nach Südwesteuropa wanderte, zeugt von einem ausgeprägten europäischen Kulturaustausch im Hochmittelalter.

 

 

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen

 

 

 

 

 

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen

 

 

 

 

 

(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird

 

 

 

(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)

 

 

 

 

(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen

 

 

 

(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale

 

 

 

(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen

 

 

 

(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

 

 

Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. | UNESCO World Heritage Centre

 

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