UNESCO Welterbe Europa: Galerie & Aufnahmekriterien

FRANKREICH

SCHLOSS UND PARK VON VERSAILLES

Palais et parc de Versailles

(K/1979)

Palace and Park of Versailles

 

 

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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:

 

(i) (ii) (vi)

 

Entscheidung: 03COM XII.46, Ref/ID 83bis (3. Sitzung, Luxor/Ägypten, 1979)

 

 

Kriterien für die Aufnahme:

 

Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher

 

Begründung für die Aufnahme:

 

(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen

 

 

(i) The ensemble of the Palace and Park of Versailles constitutes a unique artistic realisation, by virtue not only of its size but also of its quality and originality. 

 

[Übersetzung in meinem kommenden Buch]

 

 

(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen

 

 

(ii) Versailles exercised great influence throughout Europe from the end of the 17th century to the end of the 18th century. Wren incorporated reminiscences of Versailles  into Hampton Court, Schlüter into Berlin, in designing the façades of the Palais Royal. “Little Versailles” have sprung up: Nymphenburg, Schleissheim, Karlsruhe, Würtzbourg, Postdam, Stockholm, etc. Le Nôtre’s gardens, designed by the architect himself, or by his imitators are innumerable: from Windsor to Cassel, to the Granja, Sweden, Denmark and Russia.

 

[Übersetzung in meinem kommenden Buch]

 

 

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen

 

 

 

 

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen

 

 

 

 

(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird

 

 

 

(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)

 

 

(vi) The absolute seat of power of the monarch, Versailles was the best formulated and best adapted crucible for French court life for a century and a half (Louis XIV perfectioned “etiquette”) and artistic creation in the domain of music, theatre and the decorative arts. Numerous scientific discoveries were presented there, encouraged by the kings, founders of royal academies. It was at Versailles that, on 6 October 1789, the people came to carry off Louis XVI and Marie-Antoinette, once again shifting the centre of power back to Paris.

 

[Übersetzung in meinem kommenden Buch]

 

 

(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen

 

 

 

(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale

 

 

 

(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen

 

 

 

(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

 

 

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V.

 

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