UNESCO Welterbe Europa: Galerie & Aufnahmekriterien

GROSSBRITANNIEN

 

DIE „STRASSE DER RIESEN” (GIANT'S CAUSEWAY) UND IHRE KÜSTE

Giant's Causeway and Causeway Coast

(N/1986)

Chaussée des Géants et sa côte

 

 

 

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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:

 

(vii) (viii)

 

Entscheidung: CONF 003 VIII, Ref/ID 369bis (10. Sitzung, Paris/Frankreich, 1986)

 

 

Kriterien für die Aufnahme:

 

Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher

 

Begründung für die Aufnahme:

 

(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen

 

 

 

(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen

 

 

 

 

 

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen

 

 

 

 

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen

 

 

 

 

 

(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird

 

 

 

(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)

 

 

 

 

 

(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen

 

 

(vii) The cliff exposures of columnar and massive basalt at the edge of the Antrim Plateau present a spectacle of exceptional natural beauty. The extent of visible rock sections and the quality of the exposed columns in the cliff and on the Causeway combine to present an array of features of considerable significance.

 

[Übersetzung in meinem kommenden Buch]

 

 

(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale

 

 

(viii) The geological activity of the Tertiary era is clearly illustrated by the succession of the lava flows and interbasaltic beds which are in evidence on the Causeway Coast. Interpretation of the succession has allowed a detailed analysis of Tertiary events in the North Atlantic. The extremely regular columnar jointing of the Tholeiitic basalts is a spectacular feature which is displayed in exemplary fashion at the Giant’s Causeway. The Causeway itself is a unique formation and a superlative horizontal section through columnar basalt lavas.

 

[Übersetzung in meinem kommenden Buch]

 

 

(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen

 

 

 

 

(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

 

 

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V.

 

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