STADT GRAZ - HISTORISCHES ZENTRUM UND SCHLOSS EGGENBERG (K/1999; 2010 erweitert) City of Graz: Historic Centre and Schloss Eggenberg - Ville de Graz : Centre historique et château d'Eggenberg |
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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:
(ii) (iv)
Entscheidung: 23COM VIII.C.1, Ref/ID 931 (23. Sitzung, Marrakesch/Marokko, 1999) Erweiterung: 34COM 8B.37, Ref/ID 931bis (34. Sitzung, Brasilia/Brasilien, 2010)
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Kriterien für die Aufnahme:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher
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Begründung für die Aufnahme: |
(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen
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(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen
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(ii) Das Historische Zentrum der Stadt Graz und Schloss Eggenberg spiegeln verschiedene künst-lerische und architektonische Strömungen wider, ausgehend vom deutschsprachigen Raum, sowie der Balkan- und Mittelmeerregion, denen sie jahrhundertelang als Schnittpunkt diente. Die bedeutendsten Architekten und Künstler aus diesen unterschiedlichen Regionen verwirk-lichten sich hier sichtbar und schufen so eine herausragende Synthese.
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(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen
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(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen
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(iv) Das städtebauliche Gefüge der Stätte "Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg" ist ein herausragendes Beispiel für eine harmonische Verflechtung von Architekturstilen aufeinanderfolgender Epochen. Jede Epoche wird durch typische Bauten repräsentiert, die oftmals Meisterwerke darstellen. Die äußere Erscheinung der Stadt und des Schlosses erzählen getreu die Geschichte ihrer gemeinsamen historischen und kulturellen Entwicklung.
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(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird
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(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
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(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen
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(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale
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(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen
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(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
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Quellen: Österreichische UNESCO-Kommission | UNESCO World Heritage Centre |