UNESCO Welterbe Europa: Galerie & Aufnahmekriterien

ÖSTERREICH

BEDEUTENDE KURSTÄDTE EUROPAS

(K/GÜ/2021)

Great Spa Towns of Europe - Grandes villes d'eaux d'Europe

 

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Erfüllte Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste:

 

(ii) (iii)

 

Entscheidung: 44 COM 8B.16, Ref/ID 1613 (44. Sitzung, Fuzhou/China, 2021)

 

grenzüberschreitend mit

BELGIEN

DEUTSCHLAND

FRANKREICH

GROSSBRITANNIEN

ITALIEN

TSCHECHIEN

 

 

Kriterien für die Aufnahme:

 

Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher

 

Begründung für die Aufnahme:

 

(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen

 

 

 

(ii) für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen

 

 

(ii) The Great Spas of Europe exhibits an important interchange of innovative ideas that influenced the development of medicine, balneology and leisure activities from around 1700 to the 1930s. This interchange is tangibly expressed through an urban typology centred on natural mineral springs and devoted to health and leisure. Those ideas influenced the popularity and development of spa towns and balneology throughout Europe and in other parts of the world.

 

The Great Spas of Europe became centres of experimentation which stayed abreast of their competitors by adapting to the changing tastes, sensitivities and requirements of visitors. Other than physicians, the principal agents of transmission were the architects, designers and gardeners who created the built and ‘natural’ environments framing spa life. As a result, the property displays important examples of spa architecture such as the ‘kurhaus’ and ‘kursaal’, pump rooms, drinking halls (‘trinkhalle’), colonnades and galleries designed to harness the natural mineral water resource and to allow its practical use for bathing and drinking.

 

[Übersetzung in meinem kommenden Buch]

 

 

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen

 

 

(iii) The Great Spas of Europe bears exceptional testimony to the European spa phenomenon, which has its roots in antiquity, but gained its highest expression from around 1700 to the 1930s. ‘Taking the cure’, either externally (by bathing) or internally (by drinking, and inhaling) involved a highly structured and timed daily regime and a combination of medical aspects and leisure, including entertainment and social activities (e.g. gambling, theatre, music, dancing) as well as taking physical exercise within an outdoor therapeutic spa landscape.

 

These parameters directly influenced the spatial layout of spa towns and the form and function of spa buildings or ‘spa architecture’. Urban parks and promenades allowed people taking the cure “to see and be seen” by others.

 

[Übersetzung in meinem kommenden Buch]

 

 

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen

 

 

 

 

 

(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen,die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird

 

 

 

 

 

(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)

 

 

 

 

(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen

 

 

 

(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale

 

 

 

(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen

 

 

 

(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

 

 

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V.

 

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